Lizenzbedingungen
Inhaltsverzeichnis:
- Präambel
- Lizenz
- Nutzungsarten
- Vergütungsfreiheit
- Pflichten des Lizenznehmers
- Urhebernennnung und Quellenangabe
- Gewährleistung und Haftung
- Anzuwendendes Recht
- Gerichtsstand
- Vertragssprache
- Salvatorische Klausel
1) Präambel
1.1 SONNENTOR ist Inhaberin oder Rechteinhaberin diverser Urheberrechte, Geschmacksmuster und Werknutzungsrechten an Verpackungen, Lichtbildern und Illustrationen, Werbesujets uA (in der Folge kurz „geschützte Inhalte“ genannt)
1.2 SONNENTOR ist zudem Inhaberin diverser nationaler, europäischer und internationaler Marken- und Kennzeichenrechte, insbesondere am Wort: SONNENTOR (zB EM 01678023; AT 232786), dem „SONNENTOR-Logo“ (zB EM 003311214; AT 194890) und dem „SONNENTOR Schriftzug“ (in der Folge kurz „MARKEN“ genannt).
1.3 SONNENTOR stellt für die Verwendung im Rahmen der Bewerbung der Marke SONNENTOR und ihrer Produkte über ein Digital-Asset-Management-System (in der Folge kurz „DAM-System“ genannt) geschützte Inhalte Dritten, wie JournalistInnen, Kooperationspartnern, Vertriebspartnern und InfluencerInnen (in der Folge kurz „LIZENZNEHMER“ genannt) zur Verfügung.
1.4 SONNENTOR ist – sofern nicht im Einzelnen nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wurde - ausschließlich zu diesen Lizenzbedingungen bereit Dritten die Nutzung ihrer geschützten Rechte zu erlauben, insbesondere – aber nicht ausschließlich –, wenn diese über das DAM-System zur Verfügung gestellt werden.
2) Lizenz
2.1 SONNENTOR gewährt dem Lizenznehmer ausschließlich zum Zweck der Verwendung im Rahmen der Bewerbung der Marke SONNENTOR und ihrer Produkte hiermit eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der von ihr zur Verfügung gestellten (insb im DAM-System eingestellten) geschützte Inhalte und MARKEN für die nachfolgend unter Punkt 3. aufgeführten zulässigen Nutzungen.
2.2 Erlaubt sind die redaktionelle und die kommerzielle Nutzung des Bildmaterials (zB Rezeptfotos, wenn kein Packshot abgebildet ist).
2.3 Zeitliche und örtliche Begrenzung
Die Lizenz wird bis auf Widerruf, eingeräumt.
Die Lizenz ist räumlich unbeschränkt.
2.4 Keine Weitergabe
Die Lizenz ist nicht übertragbar. Geschützte Inhalte dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
2.5 Ausdrücklich untersagt ist die Nutzung
- im Zusammenhang mit diffamierender und verleumderischer Darstellungen;
- für unerlaubte Kommunikationsmaßnahmen, weder direkt noch indirekt (z.B. Spamming)
- wenn davon ausgegangen werden kann, dass SONNENTOR mit der Veröffentlichung nicht einverstanden sein könnte. [Zur Verdeutlichung: Dies sind alle Abbildungen, die diese Person in einer möglicherweise persönlichkeitsverletzenden Situation darstellt].
3) Nutzungsarten
3.1 Geschützte Inhalte dürfen nur zum Zweck der Verwendung im Rahmen der Bewerbung der Marke SONNENTOR und ihrer Produkte im Rahmen dieser Lizenz vom Lizenznehmer in allen Medien (z. B. Online-Nutzung jeglicher Art, Print-Nutzung, usw.), interaktive und multimediale Nutzung usw.) redaktionell und kommerziell eingesetzt werden.
3.2 Gestattet ist auch
- das eingeschränkte Social Media Nutzungsrecht, d.h. das Recht Inhalte von Webseiten auf sozialen Plattformen zu verlinken, wobei geschütztes Inhalte und Marken als Vorschaubild in der sozialen Plattform angezeigt wird.
- das Recht zur Werbung, d. h. das Recht, das Bildmaterial unverändert zu Werbezwecken zu nutzen, z. B. im Fernsehen, in Druckschriften (Werbeanzeigen, Plakate, Programmankündigungen etc.), im Internet (z. B. Werbebanner, Pop-up-Fenster, etc.) zu nutzen, wobei diese Werbeformen nicht abschließend sind.
-
das eingeschränkte Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht, das Bildmaterial unter Verwendung analoger, digitaler oder sonstiger Bildbearbeitungsmethoden wie folgt zu bearbeiten: Änderung der Bildgröße (Vergrößerung, Verkleinerung). Das Recht zu anderweitigen Änderungen am Bildmaterial verbleibt bei SONNENTOR. Ausdrücklich nicht gestattet ist in diesem Zusammenhang die Umwandlung der Farbinformationen, Änderung der Farb-, Kontrast- und Helligkeitswerte, Beschneidung (auch ohne Veränderung der Bildaussage), Einarbeitung einer sichtbaren Bildquellenangabe im Bild.
3.3 Sämtliche weiteren Rechte an den geschützten Inhalten, einschließlich sämtlicher Urheberrechte und sonstigen gewerblicher Schutzrechte, die sich darauf beziehen, verbleiben bei SONNENTOR bzw beim Urheber.
3.4 Nicht übertragen werden insbesondere:
das Merchandisingrecht, d.h. das Recht zur kommerziellen Auswertung der MARKEN oder sonstigen geschützten Inhalte wie zB Bildmaterial durch den Verkauf derselben oder den Verkauf von Waren aller Art, welche die MARKEN oder geschützte Inhalte, zB das Bildmaterial darstellen (Wiederverkaufsprodukte, wie z.B. Kalender, Poster, Postkarten, E-Cards, Leinwände, Tassen, Spielzeug, Kleidungsstücke, Bildbände, Templates, u.ä.)
4) Vergütungsfreiheit
Die Lizent ist kostenfrei.
5) Pflichten des Lizenznehmers
5.1 Der Lizenznehmer anerkennt, dass die MARKEN von SONNENTOR den Grad einer bekannten Marke erreicht haben, und verpflichtet sich mit der Sorgfalt eines ordentlichen und bedachten Kaufmanns, auf die Reputation der Marken und Kennzeichen von SONNENTOR bei Verwendung der geschützten Inhalte oder MARKEN zu wahren.
5.2 Der Lizenznehmer wird die MARKEN und sonstigen geschützten Inhalte im geschäftlichen Verkehr ausschließlich zu Zwecken der Berichterstattung über, Bewerbung oder Vertrieb von SONNENTOR-Produkte verwenden.
5.3 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt die MARKEN als Firma, Firmenbestandteil oder Domainname zu verwenden, dieser in irgendeiner Form abzuändern, etwa durch Verwendung von Zusätzen, Dritten Sublizenzen einzuräumen.
5.4 Der Lizenznehmer erkennt die Rechte des Lizenzgebers an den Marken und Kennzeichen an und verpflichtet sich, jeden Angriff auf Marken oder Kennzeichen von SONNENTOR zu unterlassen und diese in keiner Weise zu beeinträchtigen. Der Lizenznehmer wird auch keine den Marken ähnlichen Marken im oder außerhalb des Vertragsgebietes anmelden.
6) Urhebernennung und Quellenangabe
6.1 Urhebernennung und Quellenangabe:
- Bei Nutzung geschützter Inhalte im Internet oder digitalen Medien muss der Hinweis auf SONNENTOR in Form eines Links zu www.sonnentor.com (im Impressum ausreichend) erfolgen.
- Der Lizenznehmer hat auf der gleichen Seite SONNENTOR und den Urheber, mit dem beim im DAM-System genannten Namen, in folgender Form zu nennen: ‘© Name/SONNENTOR’ oder ’ © SONNENTOR’.
- Die Urhebernennung und Quellenangabe hat zumindest durch Zuweisung zum Bild zu erfolgen (z.B. mit einer Fußnote), sofern dies nicht direkt beim Bild erfolgt.
- Bei einer Nutzung im Rahmen des eingeschränkten Social Media Nutzungsrechts (Verlinkung auf einer Social Media Plattform) ist es ausreichend, die Urhebernennung und Quellenangabe wie vorstehend beschrieben auf der verlinkten Website anzugeben.
6.2 Trotz fehlerhafter oder fehlender Urhebernennung und Bildquellenangabe bleibt die Lizensierung und Nutzungsrechte aufrecht.
7) Gewährleistung und Haftung
SONNENTOR übernimmt keinerlei Haftung oder Gewähr für die Nutzung der geschützten Inhalte. Der Lizenznehmer wird SONNENTOR von jeder Haftung im Zusammenhang mit der Verwendung der geschützten Inhalte oder der Marken durch den Lizenznehmer freistellen und den Lizenzgeber vollkommen schad- und klaglos halten.
8) Anzuwendendes Recht
Auf alle Rechtsfragen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist einschließlich der Frage des gültigen Zusammenkommens und der Vor- und Nachwirkungen österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen anzuwenden.
9) Gerichtsstand
Die Vertragsparteien vereinbaren für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich der Frage eines gültigen Zusammenkommens und seiner Nach- und Nebenwirkungen, die ausschließliche Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichts für KREMS.
10) Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch. Die deutsche Version dieser Lizenzbedingungen geht einer Übersetzung in eine andere Sprache vor.
11) Salvatorische Klausel
11.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags ungültig oder undurchsetzbar sein, so bleibt der Restvertrag unberührt.
11.2 Diese Bestimmungen gelten als durch gültige und durchsetzbare Regelungen ersetzt, die den von den Vertragsparteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen.