Allgemeine Geschäftsbedingungen Seminarteilnahme Konsumenten
AGB für die Seminarteilnahme
- Geltungsbereich und allgemeine Grundlagen
- Anmeldung
- Teilnahmebetrag, Zahlungskonditionen, Zahlungsverzug
- Vortragende, Seminarunterlagen, Verpflegung, Nächtigung
- Stornierung und Umbuchungen durch den Teilnehmer
- Umbuchungen, Programmänderungen und Absagen durch SONNENTOR
- Schutz des geistigen Eigentums
- Bildrechte
- Gewährleistung/Schadenersatz
- Datenschutz
- Dauer des Seminars/Beendigung
- Erfüllungsort, Vertragssprache, Rechtswahl
- Schlussbestimmungen
1) Geltungsbereich und allgemeine Grundlagen
1.1. SONNENTOR schließt Verträge über die Teilnahme an Seminaren nur auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) ab. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung.
1.2. Diese AGB sind dem Anmeldeformular (Teilnahmeformular) angehängt und bilden einen Bestandteil des Anmeldeformulars. Mit Unterschrift des Anmeldeformulars akzeptiert der Teilnehmer diese AGB als rechtsverbindlich, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind.
1.3. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.4. In weiterer Folge wird die männliche Form verwendet, sie richtet sich an beide Geschlechter.
2) Anmeldung
2.1. SONNENTOR Seminare werden gemäß der veröffentlichten Seminar- Leistungsbeschreibungen angeboten. Die Seminare und Veranstaltungen werden ausschließlich als Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen angeboten. Sämtliche Seminarbeschreibungen sind online unter https://www.sonnentor.com/de-at/besuchen/veranstaltungen oder in gedruckter Form einsehbar.
2.2. Sofern für die jeweilige Veranstaltung nicht anders angegeben, hat die Anmeldung entweder schriftlich mittels Online-Anmeldeformular unter https://www.sonnentor.com/de-at/besuchen/veranstaltungen sowie per E-Mail an seminare@sonnentor.at zu erfolgen. Buchungsanfragen können auch telefonisch unter +43 2875/7256-100 erfolgen. SONNENTOR übermittelt in Folge eine Anmeldebestätigung per e-mail. Diese Anmeldebestätigung stellt ein Angebot zum Vertragsabschluss dar, das der Teilnehmer innerhalb von 7 Tagen – sofern in der Anmeldebestätigung keine abweichende kürzere Frist ausdrücklich genannt ist - annehmen kann. Der Vertragsabschluss kommt erst durch die schriftliche Annahme zustande. Nimmt der Teilnehmer das Angebot erst verspätet an, ist seine „Annahme“ als verbindliches Anbot zu verstehen. Diesfalls kommt es erst durch neuerliche Buchungsbestätigung von SONNENTOR zum Vertragsschluss.
2.3. Anmeldungen werden in der Reihe des Eintreffens berücksichtigt. SONNENTOR behält sich das Recht vor, Teilnehmer abzulehnen, insbesondere dann, wenn die Höchst-Teilnehmeranzahl bereits erreicht ist. Anmeldungen, die nicht mehr berücksichtigt werden können, erhalten eine Absage per E-Mail.
2.4. Für eine Buchung ist die korrekte Angabe der geforderten Daten erforderlich. Allfällige Änderungen dieser Daten sind umgehend SONNENTOR zu melden.
2.5. Bestehen gegenüber SONNENTOR Zahlungsrückstände, ist eine Buchung nicht möglich. SONNENTOR behält sich das Recht vor, Buchungen auch wegen Zahlungsrückständen in der Vergangenheit abzulehnen.
3) Teilnahmebetrag, Zahlungskonditionen, Zahlungsverzug
3.1. Angebotene Preise, wie sie sich aus den aktuellen Katalogen, Preislisten, Einladungen von SONNENTOR ergeben sind unverbindlich, insb. vorbehaltlich Druck-, Satzfehler und Irrtümer. Mit dem Erscheinen neuer Preisunterlagen werden alle vorherigen Preisunterlagen ungültig.
3.2. Alle angegebenen Preise sind in € (Euro) angegeben und gelten für das jeweilige Seminar. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Leistungen, die in der Seminargebühr laut Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich inkludiert sind, werden nicht Leistungsinhalt und werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.3. Soweit nicht anders im Einzelnen vereinbart, ist die Seminargebühr auf das in der Rechnung angegebene Konto von SONNENTOR sofort zur Zahlung fällig. Erst ab Eingang des Zahlungsbetrages bei SONNENTOR gilt der gebuchte Teilnahmeplatz als gesichert. Zahlungen sind rechtzeitig erbracht, wenn der SONNENTOR darüber am Fälligkeitstag verfügen kann.
3.4. Etwaige Individualvereinbarungen (zB spätere Bezahlung, Ratenzahlung) müssen mit SONNENTOR schriftlich vereinbart werden. In solchen Fällen gelten die Zahlungsbedingungen und Bestimmungen zum Zahlungsverzug sinngemäß.
3.5. SONNENTOR behält sich das Recht vor, angemeldete Teilnehmer, deren Teilnahmebetrag nicht spätestens bis zum Fälligkeitsdatum - wie in der Anmeldebestätigung angegeben - vollständig bei SONNENTOR eingegangen ist, unter Nachfristsetzung zur Zahlung des Teilnahmebetrages, von der Teilnahme auszuschließen. Diese Einmahnung des Teilnahmebetrages unter Androhung des Vertragsrücktrittes kann sowohl schriftlich als auch fernmündlich erfolgen.
4) Vortragende, Seminarunterlagen, Verpflegung, Nächtigung
4.1. Gehalten werden Seminare von SONNENTOR-internen oder SONNENTOR-externen Seminarleiter. Die Person des Seminarleiters wird nicht verbindlicher Leistungsinhalt, sofern dieser nicht explizit im Titel des Seminars als solcher genannt wird. Die Angabe des geplanten Seminarleiters in der Beschreibung des Seminars ist unverbindlich. Anfragen vor dem eigentlichen Seminartermin sind ausschließlich an SONNENTOR und nicht an den jeweiligen Seminarleiter zu
richten.
4.2. Sofern SONNENTOR in den Seminaren Skripten oder Arbeitsunterlagen („Seminarunterlagen“) zur Verfügung stellt, sind diese im Teilnahmebetrag enthalten, wenn der SONNENTOR nicht ausdrücklich etwas anderes bekannt gibt. Zu den Rechten an diesen Seminarunterlagen siehe Punkt 7.
4.3. Abhängig vom konkreten Seminarangebot kann im Teilnahmebetrag bereits die Versorgung während der Veranstaltung enthalten sein. Anreise, Unterkunft und weitere Verpflegung sind im Teilnahmebetrag nicht inkludiert und müssen vom Teilnehmer selbstverantwortlich und auf eigene Kosten organisiert werden.
4.4. Die Verpflegung bei Präsenzveranstaltungen in Sprögnitz erfolgt generell über das SONNENTOR Bio-Gasthaus „Leibspeis‘‘ oder auch durch das SONNENTOR Geschäft in Sprögnitz. Eine über die im Seminarpreis inkludierte Verpflegung ist möglich und ist gesondert zu bezahlen.
4.5. Übernachtungen sind nicht im Seminarpreis enthalten. Eine Übernachtung in den SONNENTOR Land Lofts in Sprögnitz oder Stadt Lofts in Zwettl kann gerne separat gebucht werden. SONNENTOR Land-Loft buchen - Schlafen im Kräutergarten - SONNENTOR.com
Übernachtungen sind nicht im Seminarpreis enthalten. Eine Übernachtung in den SONNENTOR Land Lofts in Sprögnitz oder Stadt Lofts in Zwettl kann gerne separat gebucht werden. SONNENTOR Land-Loft buchen - Schlafen im Kräutergarten - SONNENTOR.com
5) Stornierung und Umbuchungen durch den Teilnehmer
5.1. Stornierungen durch den Teilnehmer haben schriftlich zu erfolgen.
5.2. Die Namhaftmachung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit kostenfrei möglich.
5.3. Erklärt der Teilnehmer ohne dazu berechtigt zu sein den Rücktritt vom Seminarvertrag (Stornierung), so ist der Teilnehmer zur Zahlung einer Stornogebühr verpflichtet:
- Storno/Umbuchung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Bei Stornierungen werden € 20 Bearbeitungsgebühr (USt befreit) in Rechnungen gestellt. Im Falle einer erfolgreichen Umbuchung auf einen Folgetermin außerhalb der Stornofrist wird die bestehende Rechnung gutgeschrieben und es erfolgt eine neue Verrechnung. Es fällt keine Bearbeitungsgebühr an.
- Storno/Umbuchung 13 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Bei Stornierungen werden 50 % des Teilnahmebetrages verrechnet.
- Im Falle einer erfolgreichen Umbuchung auf einen Folgetermin bleibt die ursprüngliche Rechnung in voller Höhe inkl. der Fälligkeit gültig. Es fällt keine Bearbeitungsgebühr an.
- Storno 6 bis 0 Tage vor Seminarbeginn: 100% des Seminarbetrages werden verrechnet. Eine Umbuchung ist nicht mehr möglich.
5.4. SONNENTOR wird sich auf Anfrage des Teilnehmers bemühen, ihn auf einen Folgetermin umzubuchen. Darauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch des Teilnehmers. |
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6) Umbuchungen, Programmänderungen und Absagen durch SONNENTOR
6.1. SONNENTOR behält sich das Recht vor, organisatorisch bedingte Programmänderungen vorzunehmen, zB Änderungen von Terminen, Referenten, Orten etc.
6.2. Insbesondere behält sich der SONNENTOR das Recht vor, bei Nichterreichen der nötigen Teilnehmeranzahl bis 7 Tage vor dem Termin den Seminarbeginn zu verschieben oder das Seminar zur Gänze abzusagen.
6.3. Kurzfristige Erkrankung des Referenten sowie alle Fälle von höherer Gewalt (wie zB Umweltkatastrophen, behördliche Vorgaben, Seuchen, Epidemien, Krieg, Unruhen, Blackout) berechtigten SONNENTOR – ohne dass daraus Schadenersatzansprüche des Teilnehmers entstehen - jedenfalls dazu noch kurzfristig Programmänderungen vorzunehmen, zB Änderungen von Terminen, Referenten, Orten, Änderung einer Präsenz- auf eine Online-Veranstaltung oder aber die Veranstaltung abzusagen.
6.4. Der Teilnehmer wird von Programmänderungen, Verschiebungen und einer Absage unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
6.5. Durch Verhinderung SONNENTORs entfallene Seminareinheiten werden nach Möglichkeit an einem anderen oder zusätzlichen Termin ohne zusätzliche Entgelte nachgeholt.
6.6. Im Fall einer ersatzlosen Absage eines Seminares oder einzelner Seminareinheiten aus Gründen, die von SONNENTOR zu vertreten sind, erstattet SONNENTOR bereits bezahlte Teilnahmegebühren aliquot der nicht geleisteten Seminareinheit(en) zurück.
6.7. Die Absage einzelner Seminareinheiten lässt die Abhaltung der übrigen Seminareinheiten (Seminarreihe) unberührt.
6.8. Fälle einer Terminverschiebung, die nicht nur eine Verschiebung innerhalb eines Werktages betrifft (zB von 14:00 Uhr auf 16:00 Uhr des gleichen Tages), oder einer Verlegung des Seminarortes bei ausschließlichen Präsenzveranstaltungen über einen Umkreis von 10 km hinaus, kann der Teilnehmer die Teilnahme am Seminar kostenfrei stornieren. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche (zB Anreisekosten, Hotelstorno...) können nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz geltend gemacht werden.
6.9. Buchungen von Übernachtungen in den SONNENTOR Land Lofts in Sprögnitz oder den Stadt Lofts in Zwettl im Zusammenhang mit einer Präsenzveranstaltung von SONNENTOR (wenn bei Buchung bekannt gegeben) können bei Absage durch SONNENTOR oder im Falle eines kostenfreien Seminarstornos nach Pkt 6.8. ebenso kostenfrei storniert werden.
7) Schutz des geistigen Eigentums
7.1. Urheberrechte, Werknutzungsrechte und sonstige Rechte – welcher Art auch immer – an den vom SONNENTOR, seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten erbrachten Leistungen (insbesondere an sämtlichen Seminarunterlagen) verbleiben bei SONNENTOR bzw dem jeweiligen Rechteinhaber.
7.2. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, die vom SONNENTOR erbrachten Leistungen (insbesondere sämtliche Seminarunterlagen) ohne ausdrückliche Zustimmung von SONNENTOR zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von SONNENTOR – insbesondere etwa für deren Richtigkeit – gegenüber Dritten.
7.3. Der Verstoß des Teilnehmers gegen diese Bestimmungen berechtigt den SONNENTOR zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
8) Bildrechte
8.1. Mit der Anmeldung erteilt der Teilnehmer seine ausdrückliche Zustimmung, dass Fotos, Ton- und/oder Videoaufnahmen veröffentlicht werden dürfen, die im Rahmen des jeweiligen Seminars angefertigt wurden und auf denen der Seminarteilnehmer möglicherweise erkennbar zu sehen ist.
8.2. Seminarteilnehmer stimmen weiters zu, dass die Fotos und/oder Videomaterialien für Werbung der SONNENTOR Kräuterhandelsgesellschaft mbH deren Beteiligungsgesellschaft sowie für die Schwesterbetriebe und das Franchise-Netzwerk (jeweils abrufbar unter www.sonnentor.com) Online und in Print entschädigungslos veröffentlicht werden dürfen.
8.3. Es werden keine Fotos und/oder Videomaterialien verbunden mit personenbezogenen Daten veröffentlicht.
8.4. Der Seminarteilnehmer kann diese Erklärung selbstverständlich jederzeit schriftlich per Email an office@sonnentor.at widerrufen. Dieser Widerruf gilt für alle zukünftigen, nicht jedoch für bereits erfolgte Veröffentlichungen.
9) Gewährleistung/Schadenersatz
9.1. SONNENTOR haftet nur für den Ersatz von Schäden, die von SONNENTOR oder SONNENTOR zurechenbaren Dritten im Zusammenhang mit dem Seminarvertrag dem Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden.
9.2. Sofern SONNENTOR seine Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen (zB aus Aussagen des Referenten), tritt SONNENTOR diese Ansprüche auf Wunsch an den Teilnehmer ab, damit der Teilnehmer seine Ansprüche gegenüber diesen Dritten geltend machen kann.
10) Datenschutz
10.1. Die Vertraulichkeit Ihrer Daten ist SONNENTOR besonders wichtig. Daher werden Daten keinesfalls an Unberechtigte weitergegeben oder zweckentfremdet verwendet. Die Bestimmungen des österreichischen Datenschutzgesetzes werden selbstverständlich eingehalten. Zur reibungslosen Organisation und zur Abwicklung professioneller Veranstaltungen erklären sich die Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass ihre Daten (Name, Anschrift, Jobtitel, E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie bereits absolvierte Veranstaltungen) von SONNENTOR elektronisch bearbeitet und für die organisatorische Abwicklung der Veranstaltungen, für die Kontaktaufnahme im Rahmen von Qualitätskontrollmaßnahmen sowie bei Zusendung von Veranstaltungsinformationen verwendet werden dürfen
11) Dauer des Seminars/Beendigung
11.1. Das Vertragsverhältnis endet mit Beendigung des Seminars.
11.2. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes schriftlich mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
11.3. Wichtige Gründe, die SONNENTOR zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigen, sind insbesondere:
- Verstöße gegen Punkt 7. (Schutz Geistigen Eigentums) dieses Vertrages
- Wenn trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist gem Punkt 3.6. der Teilnehmer seiner Zahlungspflicht nicht fristgerecht nachkommt.
- Andere erhebliche Unzumutbarkeiten, die eine weitere Teilnahme des Teilnehmers für SONNENTOR unzumutbar machen, wie Beschimpfungen oder Drohungen durch den Teilnehmers gegenüber Vortragenden oder anderen Seminarteilnehmern.
11.4. Sofern SONNENTOR seine Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen (zB aus Aussagen des Referenten), tritt SONNENTOR diese Ansprüche auf Wunsch an den Teilnehmer ab, damit der Teilnehmer seine Ansprüche gegenüber diesen Dritten geltend machen kann.
12) Erfüllungsort, Vertragssprache, Rechtswahl
12.1. Erfüllungsort ist der Seminarort.
12.2. Die Vertragssprache ist Deutsch.
12.3. Sofern nicht ohnedies aufgrund der Ausrichtung des Angebotes auf Österreich österreichisches Rechts zur Anwendung gelangt, gilt ausschließlich die Anwendbarkeit österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
13) Schlussbestimmungen
13.1. Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art aufgrund dieser AGB oder des Seminarvertrages haben schriftlich an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des jeweils anderen Vertragspartners zu erfolgen. Wird eine Erklärung an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse übermittelt, so gilt diese dem jeweiligen Vertragspartner als zugegangen. Änderungen bei der E-Mail-Adresse, an welche die Rechnung zugestellt wird, werden seitens des Kunden schriftlich SONNENTOR mitgeteilt. Zusendungen von Rechnungen von SONNENTOR an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gelten zudem als zugegangen, wenn der Kunde eine Änderung seiner E-Mail-Adresse SONNENTOR nicht bekannt gegeben hat.