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Pestizide & Pflanzenschutz

Was ist Glyphosat?

Hier erfährst du Wissenswertes über das weltweit am häufigsten eingesetzte und wohl bekannteste Totalherbizid.

Glyphosat ist das weltweit am häufigsten eingesetzte und wohl bekannteste Totalherbizid. Es wurde ursprünglich als Rohreinigungsmittel entwickelt. Als systemisches Pestizid blockiert es ein Enzym, das in der Pflanze für die Synthese bestimmter Aminosäuren verantwortlich ist. Dadurch stirbt die Pflanze innerhalb weniger Stunden ab.

Als Totalherbizid macht Glyphosat keinerlei Unterschiede zwischen den Pflanzen – das heißt es wirkt auf sogenannte Unkräuter gleichermaßen wie auf Nutzpflanzen. Untersuchungen zeigen, dass der Einsatz von Glyphosat seit der Einführung der „Grünen Gentechnik“, also der Züchtung und dem Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen Mitte der 1990er Jahre, weltweit stetig gestiegen ist. Die sogenannten herbizidresistenten Pflanzen werden gentechnisch so verändert, dass ihnen bestimmte Pestizide wie eben Glyphosat nichts anhaben können. Die ausgebrachten Pestizide vernichten alle Pflanzen auf dem Acker bis auf die gentechnisch veränderten Nutzpflanzen.
Aber auch abseits der „Grünen Gentechnik“ wird Glyphosat weltweit eingesetzt – in der Landwirtschaft, im Obst- und Weinbau,  im Zierpflanzenbau, in Parkanlagen, auf Bahngleisen und in Privatgärten.

Trotz zahlreicher kritischer Stimmen wurde die Zulassung von Glyphosat im November 2017 von der EU-Kommission um weitere fünf Jahre verlängert. Auf regionaler Ebene entscheiden sich aber immer mehr Menschen gegen den Einsatz von Glyphosat. So verzichtet beispielsweise bereits jede dritte Gemeinde in Österreich bei der Pflege öffentlicher Flächen auf den Einsatz des Pestizids – so das Ergebnis einer Greenpeace-Erhebung (Stand 2017). 

2019 beschloss das österreichische Parlament ein Glyphosat-Verbot in Österreich und brachte diesen Antrag bei der EU-Kommission ein. Aufgrund eines Formalfehlers wurde dieser Antrag abgelehnt. Mittlerweile wurde der Antrag überarbeitet, mit dem Ziel, den neuen Entwurf unverzüglich der EU zur Begutachtung zu übermitteln.